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Rürup-Rente Basisrente

Was ist eine Basisrente oder die so genannte Rürup-Rente?

Private Leibrentenversicherungen, zu denen die Beiträge im Rahmen der Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig sind, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

Zahlung einer monatlichen, lebenslangen Leibrente.

 

Leistungen dürfen erst ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.

 

Kein Auszahlungsanspruch über die Leibrente hinaus.

 

Die Ansprüche dürfen nicht sein:
vererblich
kapitalisierbar
übertragbar
veräußerbar
beleihbar


Bei der Basisrentenversicherung hat der Versicherungsnehmer kein Kündigungsrecht. Spricht er eine Kündigung aus, wird diese wie eine Beitragsfreistellung behandelt. d.h. auch in diesem Fall hat er keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert oder Rückzahlung von Beiträgen.

Der Abschluss von Leibrentenversicherungen, die den Anforderungen der Basisversorgung entsprechen, ist in folgenden Formen möglich:

  • Klassische Rentenversicherung
  • Fondsgebundene Rentenversicherung

Vorteile sind:

  • Hoher Sonderausgabenabzug
  • Zählt nicht zum verwertbaren Vermögen beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Pfändungssicher

So viel können Sie als Sonderausgabe für Beiträge ansetzen:

Jahr  

Sonderausgabenabzug maximal 20.000 EUR*

% von
20.000 EUR

in EUR

2010

70

14.000

2011

72

14.400

2012

74

14.800

...

...

...

2024

98

19.600

2025

100

20.000

* Einschließlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen.

Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Höchstbetrag.

Die Rürup-Rente ist besonders geeignet für:

Selbständige,

  • die nicht der GRV oder in berufsständischen Versorgungswerken pflichtversichert sind oder zusätzlich vorsorgen möchten.
  • Dieser Personenkreis hatte bisher faktisch keine Möglichkeit aus unversteuertem Einkommen eine Altersvorsorgung aufzubauen.

 

Arbeitnehmer,

  • die noch kurz vor Rentenbeginn mit wenigen hohen Beiträge einen lebenslangen Altersrentenanspruch anstreben.
  • deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

 

Aber auch alle anderen Personen sollten sich über die Vor- und Nachteile dieser Art der Altersvorsorge informieren.

Nutzen Sie das Steuergeschenk, das Ihnen der Staat anbietet!

 

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