Rürup-Rente Basisrente
Was ist eine Basisrente oder die so genannte Rürup-Rente?
Private Leibrentenversicherungen, zu denen die Beiträge im Rahmen der Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig sind, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Zahlung einer monatlichen, lebenslangen Leibrente. |
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Leistungen dürfen erst ab dem 60. Lebensjahr erfolgen. |
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Kein Auszahlungsanspruch über die Leibrente hinaus. |
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Die Ansprüche dürfen nicht sein: |
Bei der Basisrentenversicherung hat der Versicherungsnehmer kein Kündigungsrecht. Spricht er eine Kündigung aus, wird diese wie eine Beitragsfreistellung behandelt. d.h. auch in diesem Fall hat er keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert oder Rückzahlung von Beiträgen.
Der Abschluss von Leibrentenversicherungen, die den Anforderungen der Basisversorgung entsprechen, ist in folgenden Formen möglich:
- Klassische Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
Vorteile sind:
- Hoher Sonderausgabenabzug
- Zählt nicht zum verwertbaren Vermögen beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Pfändungssicher
So viel können Sie als Sonderausgabe für Beiträge ansetzen:
Jahr |
Sonderausgabenabzug maximal 20.000 EUR* |
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% von |
in EUR |
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2010 |
70 |
14.000 |
2011 |
72 |
14.400 |
2012 |
74 |
14.800 |
... |
... |
... |
2024 |
98 |
19.600 |
2025 |
100 |
20.000 |
* Einschließlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen.
Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Höchstbetrag.
Die Rürup-Rente ist besonders geeignet für:
Selbständige, |
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Arbeitnehmer, |
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Aber auch alle anderen Personen sollten sich über die Vor- und Nachteile dieser Art der Altersvorsorge informieren.
Nutzen Sie das Steuergeschenk, das Ihnen der Staat anbietet!
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