
Versicherungsschutz für VereineEin Verein benötigt, wie ein Betrieb oder Sie als Privatperson, eine Absicherung gegen Ansprüche von Dritten. DENN: Deshalb ist es für einen Verein und besonders für dessen Vorstand eigentlich Pflicht eine
Werden neben den üblichen Veranstaltungen für die Mitglieder des Vereins (z.B. Jahres-Hauptversammlung) auch andere Veranstaltungen (z.B. Stand auf der Kerwe oder Straßenfest) durchgeführt, ist darauf zu achten, dass diese Veranstaltungen Bestandteil der Vereinshaftpflicht sind, ansonsten benötigt man eine
Diese Haftpflichtversicherungen sollten mit ausreichenden Versicherungssummen von mindestens 3 bis 5. Mio. für Personen- und Sachschäden abgeschlossen werden. Manche Gesellschaften bieten hier auch eine Deckung bei Vermögensschäden an. Diese sind aber lediglich so genannte unechte Vermögensschäden, d.h. nur als Folge eines Personen- oder Sachschadens versichert. Für einen optimalen Schutz besser geeignet ist eine separate echte
Zur Verdeutlichung hier eine kurze Zusammenfassung zur Abgrenzung zwischen der „normalen“ Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und der D&O-Versicherung:
Bei beiden Konzepten handelt es sich um eine notwendige Ergänzung. Hat der Verein Räume angemietet oder gekauft, sollten in der Vereinshaftpflicht auch Mietsachschäden mit eingeschlossen sein. Zudem benötigt der Verein für Einrichtung und andere Gegenstände in den Räumen eine
Je nach Art des Vereines sind noch folgende Versicherungen für den Verein von Bedeutung:
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