Facebook fan page joomla

Riester-Rente

Staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge dienen dem Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung. Im Wesentlichen soll diese Form des Vermögensaufbaus die zu erwartenden "Leistungslücken" der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen. Der Anspruch auf Förderung ist auf bestimmte Personen- bzw. Berufsgruppen beschränkt.

 Die Kernelemente von Altersvorsorgeverträgen sind:

  • Aufbau einer Altersabsicherung durch regelmäßige Einzahlungen und den Bezug einer regelmäßigen Rentenzahlung im Alter. 
  • Erhöhter Verbraucherschutz, wie z.B. garantierter Kapitalerhalt 
  • Staatliche Förderung
    (Grund- und Kinderzulage, Sonderausgaben) 
  • Nachgelagerte Besteuerung
  • Nur zertifizierte Anlageprodukte sind förderfähig
    (was nichts über die Qualität des Produktes aussagt)

Die Förderung im Überblick: 

  • Grundzulage: 154 Euro jährlich
    Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr erhalten bei Abschluss eines Riestervertrages eine einmalige zusätzliche Bonuszahlung in Höhe von 200 Euro.
  • Kinderzulage: 185 Euro (je kindergeldberechtigtes Kind)
    Für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro im Jahr.
  • Sonderausgabenabzug:
    Über den Zulagenanspruch hinaus besteht für Altersvorsorgebeiträge (Eigenanteil + Zulage), unabhängig vom Einkommen, eine eigenständige Abzugsmöglichkeit bis zu 2.100 Euro im Jahr. 

Beispiel

Zulagenförderung für eine Frau, geschieden, zwei Kinder (beide vor 2008 geboren), Einkommen des Vorjahres 25.000 Euro:

Altersvorsorgeaufwand

1.000 €

Grundzulage

154 €

Kinderzulage

370 €

Eigenbetrag

476 €

Förderquote

52%

foerderquote_riester
Quelle: Helvetia-Versicherung

 

Zertifizierte Anlageprodukte können u.a. sein:

 

Die Riester-Rente lohnt sich also für Familien mit Kindern genauso wie für Singles und für Bezieher geringer Einkommen ebenso wie für Besserverdiener.

„Riestern“ Sie bereits?

 

Interessante Links:

(Seiten öffnen sich in einem neuen Fenster)