
UnfallversicherungBei der Unfallversicherung dreht sich alles um die Absicherung der Arbeitskraft - ein hohes Gut und für die meisten Menschen die Grundlage ihrer Existenz. Ein Zweig der Sozialversicherungen ist deshalb die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV), deren Träger die Berufsgenossenschaften sind. Sie bietet zumindest eine Grundversorgung gegen die Folgen von Unfällen,
Näheres zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt.
Die Private Unfallversicherung (PUV) ergänzt bzw. ersetzt die staatliche Grundversorgung. Unfälle kann keiner voraussehen. Sie treffen uns unvorbereitet. Was ist ein Unfall? Der Versicherungsschutz steht generell allen Personengruppen offen, auch wenn sie, wie z. B. Hausfrauen oder Rentner, nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz fallen. Die Leistungsarten sowohl Renten oder Kapitalleistungen als auch Tagegelder können individuell ausgewählt werden. Invaliditätsschutz besteht ab jedem messbaren Invaliditätsgrad. Der individuelle Bedarf von Arbeitnehmern leitet sich aus deren Einkommensituation ab. Mehr als 6 Millionen Bundesbürger verletzen sich jährlich bei Unfällen, knapp 70% davon ereignen sich in der Freizeit und nicht am Arbeitsplatz, deshalb ist eine private Absicherung wichtig.
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