
PflegeversicherungJede krankenversicherte Person ist in Deutschland auch pflegeversichert, entweder
Die SPV und die PPV unterscheiden sich in der Beitragsermittlung:
Die soziale wie auch private Pflegepflichtversicherung bietet lediglich eine Grundversorgung mit einem identischen Leistungsumfang an. Der versicherte Personenkreis in der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Grundsatz "Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung". Daher sind in die soziale Pflegeversicherung grundsätzlich alle Personen einbezogen, die der Gesetzliche Krankenversicherung als Mitglied angehören. Alle privat Krankenversicherten sind verpflichtet, einen adäquaten privaten Pflegeversicherungsvertrag bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abzuschließen. Die Verpflichtung zum Abschluss eines privaten Pflegeversicherungsvertrages gilt vor allem für Beamte, Richter, Soldaten, Selbständige und privat krankenversicherte Arbeitnehmer. Private Pflegezusatzversicherungen ergänzen die begrenzten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Angeboten werden u.a folgende Varianten:
Interessante Links:
(Seiten öffnen sich in einem neuen Fenster) |