
KFZ-VersicherungDie klassische Kraftfahrtversicherung umfasst drei Versicherungsarten, die einzeln oder in Kombination innerhalb eines Vertrages versichert werden können:
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Jeder Halter eines inländischen Kraftfahrzeugs ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz vom 05.04.1965 (PflVG) zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für sich, den Eigentümer und den berechtigten Fahrer zwecks Deckung der durch das Kraftfahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden verpflichtet, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Wegen verwendet wird. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfüllt - wie die anderen Haftpflichtversicherungen auch - zwei wesentliche Funktionen:
Kraftfahrzeugversicherung Die Kraftfahrzeugversicherung ist eine reine Sachversicherung und auch unter der Bezeichnung Kaskoversicherung bekannt, die als Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden kann.
Kfz-Unfallversicherung Die Kraftfahrzeug-Unfallversicherung bietet Versicherungsleistungen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund von Unfällen, die im Zusammenhang mit dem versicherten Kraftfahrzeug (PKW, LKW, Omnibus, Kraftrad, Zugmaschine etc.) stehen. Sie ist eine spezielle Form der allgemeinen Unfallversicherung. Empfehlenswert ist die Kfz-Unfallversicherung
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