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Versicherungen für Betriebe

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt

Ihr unternehmerisches Risiko nimmt Ihnen keine Versicherungsgesellschaft ab.

Eine Versicherung kann nur für den finanziellen Ausgleich zwischen Glück und Unglück sorgen. Sie kann nur deshalb im Schadenfall auch Riesensummen an die Betroffenen zahlen, weil viele Versicherungsnehmer regelmäßig ihren Beitrag (Prämie) entrichten, ohne einen Schaden zu erleiden. Das funktioniert nach dem mathematischen Gesetz der großen Zahl.

Nicht alles ist versicherbar:
Versicherbar sind nur zufällige, im Einzelfall ungewisse Ereignisse. Also nicht der durch natürlichen Verschleiss entstehende Ausfall einer Maschine ist versicherbar, sondern zum Beispiel der Verlust, der durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder die Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters entsteht. Versicherbar sind aber auch Irrtümer und Fehler, die Ärzte, Anwälte und Architekten begehen. Und sogar der Konkurs eines Kunden kann versichert werden.

Erstes Gebot: Selbst für Sicherheit sorgen

Ehe Sie sich zum Abschluss einer Versicherung entscheiden, sollten Sie prüfen, was Sie selbst tun können, um einen Schaden zu vermeiden. In jedem Fall müssen Sie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der für Sie zuständigen gesetzlichen Berufsgenossenschaft sorgen. Für Versäumnisse, die Sie auf diesem Gebiet begehen, kommt keine private Versicherung auf. Das wäre auch gegenüber den anderen Versicherungsnehmern unfair, die Ihr Risiko mittragen.

Für Existenzgründer heißt das natürlich:
Der Betrieb (auch der eines Freiberuflers, der Angestellte beschäftigt) muss zuerst mal bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden.

Zweites Gebot: Rangordnung aufstellen

Für die Risiken, die dann noch übrig bleiben, sollten Sie eine Rangordnung aufstellen:

  • Was muss versichert werden?
  • Was soll versichert werden?
  • Was kann versichert werden?

Ganz wichtig natürlich, wie als Privatperson oder Verein auch, ist die

  • Haftpflichtversicherung.

Haftpflicht - ein Damoklesschwert

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur für einige Berufsgruppen, zum Beispiel für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte.

Ärzte, Zahnärzte und andere verstoßen gegen ihre Berufspflichten, wenn sie sich nicht ausreichend gegen Haftpflichtansprüche absichern.

Auf jeden Fall gehört die Haftpflichtversicherung zu den Versicherungen, auf die kein Freiberufler, Händler oder Gewerbetreibender verzichten kann. Für den Architekten, der sich vielleicht einmal vertut, ist die Berufshaftpflichtversicherung genauso wichtig wie die Betriebshaftpflicht für einen Handwerker.

Die Kosten für solche Policen sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Sie sollten unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme (mindestens 3 bis 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden) achten.

Weitere Versicherungen, die je nach Betriebsart in Frage kommen können, sind:

  • Inhaltsversicherung
  • Betriebsunterbrechungs-Versicherung (BU)
  • Maschinenversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Sonstige betriebliche Versicherungen

Für eine optimale Beratung haben wir eine Checkliste entwickelt, die Sie sich als unser Kunde nach dem Login herunterladen können.

Sollten Sie noch kein Kunde sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

 

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