
Versicherungen für BetriebeGefahr erkannt, Gefahr gebannt Ihr unternehmerisches Risiko nimmt Ihnen keine Versicherungsgesellschaft ab. Eine Versicherung kann nur für den finanziellen Ausgleich zwischen Glück und Unglück sorgen. Sie kann nur deshalb im Schadenfall auch Riesensummen an die Betroffenen zahlen, weil viele Versicherungsnehmer regelmäßig ihren Beitrag (Prämie) entrichten, ohne einen Schaden zu erleiden. Das funktioniert nach dem mathematischen Gesetz der großen Zahl. Nicht alles ist versicherbar: Erstes Gebot: Selbst für Sicherheit sorgen Ehe Sie sich zum Abschluss einer Versicherung entscheiden, sollten Sie prüfen, was Sie selbst tun können, um einen Schaden zu vermeiden. In jedem Fall müssen Sie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der für Sie zuständigen gesetzlichen Berufsgenossenschaft sorgen. Für Versäumnisse, die Sie auf diesem Gebiet begehen, kommt keine private Versicherung auf. Das wäre auch gegenüber den anderen Versicherungsnehmern unfair, die Ihr Risiko mittragen. Für Existenzgründer heißt das natürlich: Zweites Gebot: Rangordnung aufstellen Für die Risiken, die dann noch übrig bleiben, sollten Sie eine Rangordnung aufstellen:
Ganz wichtig natürlich, wie als Privatperson oder Verein auch, ist die
Haftpflicht - ein Damoklesschwert Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur für einige Berufsgruppen, zum Beispiel für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte. Ärzte, Zahnärzte und andere verstoßen gegen ihre Berufspflichten, wenn sie sich nicht ausreichend gegen Haftpflichtansprüche absichern. Auf jeden Fall gehört die Haftpflichtversicherung zu den Versicherungen, auf die kein Freiberufler, Händler oder Gewerbetreibender verzichten kann. Für den Architekten, der sich vielleicht einmal vertut, ist die Berufshaftpflichtversicherung genauso wichtig wie die Betriebshaftpflicht für einen Handwerker. Die Kosten für solche Policen sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Sie sollten unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme (mindestens 3 bis 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden) achten. Weitere Versicherungen, die je nach Betriebsart in Frage kommen können, sind:
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